Das
Deutsche Sportabzeichen im Ausland-
Umsetzungsrichtlinien für Frankreich
|
Das große
Interesse am Deutschen Sportabzeichen in Frankreich, insbesondere
im Bereich von Polizei, Militär und Feuerwehr, machen es notwendig,
eine angemessene Organisationsstruktur aufzubauen, welche die Auslandsarbeit
des DOSB unterstützt sowie die Einhaltung der Abnahme- und Vergaberichtlinien,
wie sie im Prüfungswegweiser niedergelegt sind, gewährleistet.
Zu diesem Zweck benennt der DOSB einen "Beauftragten für
das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich", der in enger Abstimmung
mit dem DOSB bei der Planung und Umsetzung von Prüfungen zum
DSA und der Verleihung der Abzeichen die Einhaltung dieser Richtlinien
sicherstellt. Für die Arbeit dieses Beauftragten gelten nachstehende
Vorgaben:
1. |
Herr
Stephan ARTNER, *Adresse*, wird
als "Beauftragter für das Deutsche Sportabzeichen
in Frankreich" (nachfolgend: der Beauftragte) eingesetzt.
Diese Berufung erfolgt zum 01. Januar 2011 und ist jederzeit
widerruflich ohne Angabe von Gründen. Herr Artner erhält
eine vom DOSB in Deutsch und Französisch abgefasste Bestätigung
seiner Berufung. Diese wird den zuständigen Behörden
und Dienststellen in den o.a. Bereichen in Frankreich bekannt
gemacht. |
2. |
Für
die Durchführung von Veranstaltungen zur Erlangung des
Deutschen Sportabzeichens wird in erster Linie die Organisation
"Breitensport in Frankreich" (BIF) genutzt. Alle wichtigen
Informationen zum Sportabzeichen und zur Durchführung von
Prüfungen und Verleihungen werden in deutscher und französischer
Sprache auf der Internetseite der BIF (über www.dsa-france.org)
bereitgestellt. |
3. |
Eine
wesentliche Aufgabe des Beauftragten wird es sein, durch den
Aufbau einer Struktur regionaler Ansprechpartner ein landesweites
Netzwerk zur Umsetzung des DSA zu etablieren. |
4. |
Veranstaltungen
zur Abnahme der Prüfungen zum DSA in Frankreich, die außerhalb
der Strukturen der BIF durchgeführt werden sollen, müssen
mit einer Ausschlussfrist von 4 Wochen vor der Durchführung
angemeldet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird
keine Zustimmung erteilt. |
|
a. |
Die
Durchführung der Veranstaltung ist formlos schriftlich
anzumelden (z.B. über die Internetseite). Dabei sind folgende
Angaben obligatorisch: |
|
|
|
Ort
und Datum der Veranstaltung |
|
Verantwortlicher
Organisation (Verein, Einheit, Einzelperson) |
|
Verlauf
/ Zeitplan |
|
Teilnehmerkreis |
|
eingesetzte
PrüferInnen (Nachweis der Prüfer-Lizenz) |
|
|
b. |
Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Beauftragte im
Rahmen seiner Möglichkeiten eine Klärung herbeiführen.
Sollte eine Klärung nicht möglich sein, führt
dies zu einer Ablehnung der Veranstaltung. Wird eine Veranstaltung
ohne Genehmigung des Beauftragten durchgeführt, werden
die Leistungen nicht beurkundet. |
|
c. |
|
Wird
die Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung erteilt,
so erhält der Veranstalter mit der Genehmigung ein Merkblatt
über die weitere Vorgehensweise. Im Einzelnen beinhaltet
dies |
|
|
|
|
Hinweise
auf die Einhaltung der Prüfungsbedingungen |
|
Die
Erfassung der Daten auf Einzel- oder Gruppenprüfkarten |
|
Einreichung
der Prüfunterlagen beim Beauftragten |
|
Kopien
der Prüferausweise der beteiligten Prüfer beilegen
|
|
Ggf.
Bestellung der Sonderabzeichen |
|
Der
Beauftragte reicht die Prüfunterlagen an den DOSB
weiter |
|
Urkunden
und Abzeichen werden vom DOSB über den Beauftragten
an den Veranstalter geleitet. |
|
5. |
Alle
Prüfungen zum DSA, die in Frankreich abgenommen werden,
werden zur Beurkundung beim Beauftragten eingereicht. Er prüft
die Plausibilität und Richtigkeit der gemachten Angaben.
Falls nötig, hält er Rücksprache mit dem Veranstalter.
Im Anschluss werden die Unterlagen zur abschließenden
Bearbeitung an den DOSB weitergeleitet. Urkunden und Abzeichen
werden über den Beauftragten zur offiziellen Verleihung
an die Veranstalter geschickt. |
6. |
Der
Beauftragte trägt dafür Sorge, dass die Basis der
Prüfer und Prüferinnen in Frankreich durch geeignete
Interessenten (z.B. Sportlehrer, Trainer o.ä.) verbreitert
wird. Im Falle einer ausreichenden Anzahl von BewerberInnen
wird mit Unterstützung des DOSB |
|
|
ein
Ausbildungslehrgang in Frankreich |
|
oder
in Zusammenarbeit mit einem Landessportbund |
|
|
konzipiert
und umgesetzt. |
Frankfurt, im Juni 2011