Das Deutsche Sportabzeichen im Ausland-
Umsetzungsrichtlinien für Frankreich



Das große Interesse am Deutschen Sportabzeichen in Frankreich, insbesondere im Bereich von Polizei, Militär und Feuerwehr, machen es notwendig, eine angemessene Organisationsstruktur aufzubauen, welche die Auslandsarbeit des DOSB unterstützt sowie die Einhaltung der Abnahme- und Vergaberichtlinien, wie sie im Prüfungswegweiser niedergelegt sind, gewährleistet. Zu diesem Zweck benennt der DOSB einen "Beauftragten für das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich", der in enger Abstimmung mit dem DOSB bei der Planung und Umsetzung von Prüfungen zum DSA und der Verleihung der Abzeichen die Einhaltung dieser Richtlinien sicherstellt. Für die Arbeit dieses Beauftragten gelten nachstehende Vorgaben:

1. Herr Stephan ARTNER, *Adresse*, wird als "Beauftragter für das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich" (nachfolgend: der Beauftragte) eingesetzt. Diese Berufung erfolgt zum 01. Januar 2011 und ist jederzeit widerruflich ohne Angabe von Gründen. Herr Artner erhält eine vom DOSB in Deutsch und Französisch abgefasste Bestätigung seiner Berufung. Diese wird den zuständigen Behörden und Dienststellen in den o.a. Bereichen in Frankreich bekannt gemacht.
2. Für die Durchführung von Veranstaltungen zur Erlangung des Deutschen Sportabzeichens wird in erster Linie die Organisation "Breitensport in Frankreich" (BIF) genutzt. Alle wichtigen Informationen zum Sportabzeichen und zur Durchführung von Prüfungen und Verleihungen werden in deutscher und französischer Sprache auf der Internetseite der BIF (über www.dsa-france.org) bereitgestellt.
3. Eine wesentliche Aufgabe des Beauftragten wird es sein, durch den Aufbau einer Struktur regionaler Ansprechpartner ein landesweites Netzwerk zur Umsetzung des DSA zu etablieren.
4. Veranstaltungen zur Abnahme der Prüfungen zum DSA in Frankreich, die außerhalb der Strukturen der BIF durchgeführt werden sollen, müssen mit einer Ausschlussfrist von 4 Wochen vor der Durchführung angemeldet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird keine Zustimmung erteilt.
a.  Die Durchführung der Veranstaltung ist formlos schriftlich anzumelden (z.B. über die Internetseite). Dabei sind folgende Angaben obligatorisch:
Ort und Datum der Veranstaltung
Verantwortlicher Organisation (Verein, Einheit, Einzelperson)
Verlauf / Zeitplan
Teilnehmerkreis
eingesetzte PrüferInnen (Nachweis der Prüfer-Lizenz)
b. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Beauftragte im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Klärung herbeiführen. Sollte eine Klärung nicht möglich sein, führt dies zu einer Ablehnung der Veranstaltung. Wird eine Veranstaltung ohne Genehmigung des Beauftragten durchgeführt, werden die Leistungen nicht beurkundet.
c. Wird die Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung erteilt, so erhält der Veranstalter mit der Genehmigung ein Merkblatt über die weitere Vorgehensweise. Im Einzelnen beinhaltet dies
Hinweise auf die Einhaltung der Prüfungsbedingungen
Die Erfassung der Daten auf Einzel- oder Gruppenprüfkarten
Einreichung der Prüfunterlagen beim Beauftragten
Kopien der Prüferausweise der beteiligten Prüfer beilegen
Ggf. Bestellung der Sonderabzeichen
Der Beauftragte reicht die Prüfunterlagen an den DOSB weiter
Urkunden und Abzeichen werden vom DOSB über den Beauftragten an den Veranstalter geleitet.
5. Alle Prüfungen zum DSA, die in Frankreich abgenommen werden, werden zur Beurkundung beim Beauftragten eingereicht. Er prüft die Plausibilität und Richtigkeit der gemachten Angaben. Falls nötig, hält er Rücksprache mit dem Veranstalter. Im Anschluss werden die Unterlagen zur abschließenden Bearbeitung an den DOSB weitergeleitet. Urkunden und Abzeichen werden über den Beauftragten zur offiziellen Verleihung an die Veranstalter geschickt.
6. Der Beauftragte trägt dafür Sorge, dass die Basis der Prüfer und Prüferinnen in Frankreich durch geeignete Interessenten (z.B. Sportlehrer, Trainer o.ä.) verbreitert wird. Im Falle einer ausreichenden Anzahl von BewerberInnen wird mit Unterstützung des DOSB
ein Ausbildungslehrgang in Frankreich
oder in Zusammenarbeit mit einem Landessportbund
konzipiert und umgesetzt.

Frankfurt, im Juni 2011